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VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
Geltung: Lieferungen und Leistungen der Firma Färber erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden mit der ersten Lieferung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, anerkannt. Gegenbestätigungen von Lieferanten oder Käufern der Firma Färber unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Lieferung: Die Lieferung erfolgt ab unserem Versandschlachthof bzw. Kühlhaus zu der vorgesehenen Verladezeit grundsätzlich exclusive Schlachthof-Ausgleichsabgabe und anderer Nebenabgaben. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs-Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transport-Mitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. Deckungskäufe zu Lasten der Fa. Färber sind nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung zulässig.
Gefahrübergang: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat, so dass etwaige, auf dem Beförderungsweg entstehende Beschädigungen oder Gewichtsverluste zu Lasten des Käufers gehen. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand-Bereitschaft auf den Käufer über.
Gewährleistung: Mängel können nur sofort nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Nachträglich erhobene Einwendungen werden zurückgewiesen, wenn die Ware vom Empfänger unbeanstandet angenommen ist. Eine Haftung der Fa. Färber dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommene Zwecke geeignet ist, besteht nicht. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Färber sind nicht abtretbar.
Zahlung: Die gelieferte Ware ist sofort zahlbar. Rechnungen gelten erst als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum oder ab vom Käufer nachzuweisenden Tag des Rechnungseingangs widersprochen wird. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlung mit Schecks oder Wechseln (auch Gefälligkeitswechsel oder Scheck-Wechsel-Verfahren) gilt die Zahlung stets erst bei endgültiger Einlösung als erfolgt. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungs-Datum beglichen, befindet sich der Käufer in Verzug und hat damit sämtliche dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Wir sind unabhängig vom Eintritt des Verzugs in jedem Fall berechtigt, 10 Tage ab Rechnungsdatum vertragliche Fälligkeits- bzw. Lieferantenkredit-Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen sonst Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind oder seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir vorbehaltlich unserer sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder, falls solche verweigert wird, vom Vertrage zurück zu treten. Wir sind auch berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben, von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber uns und unseren Tochter-Gesellschaften einverstanden. In gleicher Weise können Forderungen und Verbindlichkeiten der Tochter-Gesellschaften des Käufers verrechnet werden. 
Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns und unseren Tochter-Gesellschaften aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Tochter-Gesellschaften jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit} Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig Rechnungswert) auf uns übergeht, unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass der Käufer die Sache für uns unentgeltlich verwahrt. Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehalts-Ware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehalts-Ware im ordnungsgemäßen Geschäfts-Verkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus demWeiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehalts-Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, dem uns auf Verlangen zu nennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts-Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehalts-Ware auf Kosten des Käufers zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe-Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehalts-Ware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungs-Gesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
Abtretungs- und Aufrechnungsverbot: Die Abtretung von Forderungen gegen uns, ebenso wie die Aufrechnung mit Forderungen Dritter gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Abtretungs- und Aufrechnungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Haftungsbeschränkung: Schadensersatz-Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungs-Verletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- oder Verrichtungs-Gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Torgau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-Verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Statt der ungültigen Bestimmung soll die gesetzlich mögliche, wirtschaftlich am nächsten kommende Bestimmung gelten. Jede abweichende mündliche Vereinbarung ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wird. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Belgern, HRA Leipzig 11465. Geschäftsführer: Marcel Gliemann Persönlich haftende Gesellschafterin: Schlachthof Bau- und Bewirtschaftungs GmbH HRB 1610 Amtsgericht Leipzig.